Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-217

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 50 Kommunalverfassung M-V, die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2008.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2008 wurde aufgrund des § 50 Kommunalverfassung notwendig, da bei einzelnen Haushaltsstellen nicht veranschlagte zusätzliche Ausgaben geleistet werden müssen bzw. die im Ursprungsplan veranschlagten Haushaltsansätze nicht ausreichen werden.

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