Beschlussvorlage - VO/GV09/2015-0789

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt dem Befreiungsantrag hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Fassadenfarbe zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Laut B-Plan sind Satteldächer und Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 35 bis 55 Grad zulässig. Dazu sind verputzte bzw. geschlämmte Bauten in weißer bis gelblich-beiger Farbgebung mit nicht glänzender Oberfläche erlaubt.

Der Antragsteller möchte das oben genannte Grundstück bebauen, hier soll ein Bungalow mit einem Walmdach mit einer Dachneigung von 26 Grad entstehen. Die gewünschte Außenfarbe soll ein Grauton sein, evtl. in den Nuancen Kiesel 18-13, Schiefer 18-13 oder Graphit 18-13.

Begründung des Antragstellers:

Ein Bungalow mit Walmdach entspricht der aktuellen Bauweise für diesen Haus-Stil. Ein Krüppelwalmdach ist hierfür untypisch und ein Satteldach ist nicht gewünscht. Da ausschließlich das Erdgeschoss als Wohnfläche geplant ist, wird das Dach nur als Kalt-Dach genutzt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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