Beschlussvorlage - VO/GV12/2015-0423

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück 93/6, Flur 1, Gemarkung Barnekow zu erteilen. Die Gemeindevertretung Barnekow stimmt zu, dass die Zufahrt über den kommunalen Weg (Flst. 91) Zuwegung Febi- Gelände erfolgen darf.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Barnekow hatte bereits im 03.03.15 über den Bauantrag entschieden. Jetzt wurde dieser nochmals mit einer geänderten Zuwegung zum Haus eingereicht. Die geplante Zufahrt von der Landesstraße aus wurde nicht genehmigt, so dass die Zuwegung jetzt über das kommunale Flst. 91 läuft. Dieses Flurstück stellt u.a. die Zuwegung zum kommunalen Febi- Gelände dar. Der Weg wird zurzeit durch ein Tor abgesperrt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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