Beschlussvorlage - VO/GV01/2015-0945

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt, eine/n zusätzliche/n Schulsozialarbeiter/in mit einer wöchentlichen Stundenzahl von 35 Stunden einzustellen. Der Einsatz soll für 20 Wochenstunden in der Grundschule Dorf Mecklenburg und für 15 Wochenstunden in der KGS Dorf Mecklenburg ergänzend zu der bereits erfolgten Besetzung dieser Stelle erfolgen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Schulleiterin der Grundschule Dorf Mecklenburg, Frau Schuster, beantragt für die Arbeit in der Grundschule eine/n Schulsozialarbeiter/in. Dies begründet sie mit den zunehmenden Mobbingfällen in der Grundschule, mit der Umsetzung der Inklusion, dem steigenden Leistungsdruck und den daraus resultierenden Problemen für die Kinder, mit der steigenden Kinderzahl von Kindern mit Migrationshintergrund und der allgemeinen Konfliktbewältigung zwischen den Schülern, zwischen Schülern und Lehrern und zwischen Lehrern und Eltern.

Gleichzeitig soll durch die/den Schulsozialarbeiter/in eine Streitschlichter-AG aufgebaut werden.

Die bereits in der KGS beschäftigte Schulsozialarbeiterin ist mit den vorhandenen Stunden nicht in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen.

Gleichzeitig wird auch für die KGS aufgrund steigender Schülerzahlen und immer größer werdender Konfliktpotentiale wie z.B. Mobbing, Schüler mit Migrationshintergrund und Asylbewerberkinder mehr Zeit für die Bewältigung dieser Aufgaben benötigt.

Aus dem Grunde wird folgende Aufteilung der Stunden für die/den zusätzliche/n Schulsozialarbeiter/in vorgenommen:

              Grundschule:              20 Std. pro Woche

              KGS:                            15 Std. pro Woche.

Für die Personalkosten der Schulsozialarbeit können Zuschüsse aus Mitteln des Landkreises Nordwestmecklenburg und des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Form einer Anteilsfinanzierung nach der Richtlinie des Landkreises beantragt werden. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für diejenigen Fachkräfte der Schulsozialarbeit, deren Vergütung bei entsprechender Anwendung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) die Vergütung eines Beschäftigten bis zur Höhe der Entgeltgruppe E10 weder übersteigt, noch um mehr als 20 von Hundert unterschreitet. Derzeit liegt die Bemessungsgrundlage bei 80 %  des TV-L – Ost, die Förderung ist davon bis zu 75 % möglich.

Der Antrag auf Förderung muss bis zum 30.09.2015 für das Jahr 2016 beim Landkreis NWM eingereicht werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit betragen die Personalausgaben für eine/n Schulsozialarbeiterin/-arbeiter mit Berufserfahrung für ein Haushaltsjahr ca. 43.500 Euro. (keine Tarifveränderung berücksichtigt). In 2015 erhält die Gemeinde für eine vergleichbare Stelle 25.917 Euro.

 

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Anlagen

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