Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-209
Grunddaten
- Betreff:
-
Regelung der Zufahrt der Ackergrundstücke bei der Erneuerung des Bahnüberganges Bad Kleinen Richtung Hohen Viecheln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Bahnemann
- Beteiligt:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten, Fremdenverkehrsentwicklung und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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18.08.2008
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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01.10.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die
Bahn wurde mitgeteilt, dass im Rahmen des Blinklichtprogramms die Erneuerung
des Bahnübergangs Bad Kleinen Richtung Hohen Viecheln vorgesehen ist.
Der
vorhandene Feldweg auf dem Flurstück 238/15, Gemarkung Bad Kleinen schließt
unmittelbar am Bahnübergang (BÜ) 84,4 an
die Landesstraße L 031 an. Seitens der Vorschriftenlage der Bahn an automatischen Schrankenanlagen ist
dem am BÜ abfließenden Verkehr im Bereich von 25m das zügige Räumen des BÜ zu
ermöglichen. Im vorliegenden Fall ist dieses bei folgender Begegnung nicht
gewährleistet:
-
Fahrzeug
im Feldweg stehend, möchte auf die L 031 auffahren
-
Fahrzeug
aus Richtung Hohen Viecheln auf der L 031 kommend, möchte in den Feldweg
einbiegen
In diesem
Fall würde das Fahrzeug auf der L 031 stoppen, evt. den BÜ im Gleisbereich
(Gefahrenbereich) blockieren und somit eine Kollision zwischen Zug und Fahrzeug
entstehen.
Es gibt 3
Möglichkeiten dieses zu vermeiden:
- verkehrliche Anordnung eines
Abbiegeverbotes aus Richtung Hohen Viecheln in den Feldweg
- Ausbau des Feldweges, in einer
Breite, die den genannten Begegnungsfall zulässt
- aufwendige technische Sicherung
des Gefahrenbereiches (Gefahrenfreiraumüberwachung)
Der
Ausbau des Feldweges erfordert hohen baulichen Aufwand (zusätzlich anfallende
Kosten dafür) und eine technische Sicherung verursacht einen
hohen finanziellen Aufwand für die Installation und Wartung der Technik.
Beide
Pächter der landwirtschaftlichen Flächen (Volk und Wiersma) sind gegen ein
Abbiegeverbot.
Die
Gemeinde muss gegenüber der DB erklären, welche der 3 vorgeschlagenen Varianten
sie favorisiert.
Die
Stellungnahme des Ordnungsamts als Fachamt wird eingeholt und nachgereicht.
