Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-209

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, dass einem Abbiegverbot aus Richtung Hohen Viecheln in den Feldweg  nicht zugestimmt wird.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Bahn wurde mitgeteilt, dass im Rahmen des Blinklichtprogramms die Erneuerung des Bahnübergangs Bad Kleinen Richtung Hohen Viecheln vorgesehen ist.

Der vorhandene Feldweg auf dem Flurstück 238/15, Gemarkung Bad Kleinen schließt unmittelbar am Bahnübergang (BÜ)  84,4  an die Landesstraße L 031 an. Seitens der Vorschriftenlage  der Bahn an automatischen Schrankenanlagen ist dem am BÜ abfließenden Verkehr im Bereich von 25m das zügige Räumen des BÜ zu ermöglichen. Im vorliegenden Fall ist dieses bei folgender Begegnung nicht gewährleistet:

-          Fahrzeug im Feldweg stehend, möchte auf die L 031 auffahren

-          Fahrzeug aus Richtung Hohen Viecheln auf der L 031 kommend, möchte in den Feldweg einbiegen

In diesem Fall würde das Fahrzeug auf der L 031 stoppen, evt. den BÜ im Gleisbereich (Gefahrenbereich) blockieren und somit eine Kollision zwischen Zug und Fahrzeug entstehen.

Es gibt 3 Möglichkeiten dieses zu vermeiden:

 

  1. verkehrliche Anordnung eines Abbiegeverbotes aus Richtung Hohen Viecheln in den Feldweg
  2. Ausbau des Feldweges, in einer Breite, die den genannten Begegnungsfall zulässt
  3. aufwendige technische Sicherung des Gefahrenbereiches (Gefahrenfreiraumüberwachung)

 

Der Ausbau des Feldweges erfordert hohen baulichen Aufwand (zusätzlich anfallende Kosten dafür)  und  eine technische Sicherung verursacht einen hohen finanziellen Aufwand für die Installation und Wartung der Technik.

Beide Pächter der landwirtschaftlichen Flächen (Volk und Wiersma) sind gegen ein Abbiegeverbot.

Die Gemeinde muss gegenüber der DB erklären, welche der 3 vorgeschlagenen Varianten sie favorisiert.

Die Stellungnahme des Ordnungsamts als Fachamt wird eingeholt und  nachgereicht.

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