Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V)          

    in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBI. M-V S. 102), sowie der

    Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO)

    vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des  

    Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 ( BGBI. I S. 446 )

    sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des

    Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58)

    beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 20 „Wochenendsiedlung Bad

    Kleinen„ für das Kerngebiet der bestehenden Wochenendsiedlung am Schweriner See,

    bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ) sowie die örtlichen

    Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

2. Die Begründung wird gebilligt.

 

3. Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch

    anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über

    den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Eine gesonderte Beratung im Bauausschuss ist nicht erfolgt, da zunächst die Abwägung beschlossen werden musste, um danach eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde mit dem Abwägungsergebnis zu beantragen. Sofern die Ausnahmegenehmigung vorliegt, kann der Bebauungsplan bekannt gemacht werden.

 

Um nicht die nächste GV am 10.12.2008 abwarten zu müssen, wird der Satzungsbeschluss ohne vorherige Beratung im Bauausschuss eingereicht.

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