Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-228
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über den B-Plan Nr. 20 "Wochenendsiedlung Bad Kleinen" der Gemeinde Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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01.10.2008
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Beschlussvorschlag
1. Aufgrund des § 10 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung
M-V (LBauO M-V)
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBI. M-V S. 102),
sowie der
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung BauNVO)
vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 (
BGBI. I S. 446 )
sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die
Darstellung des
Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez.
1990 (BGBI. I S. 58)
beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 20
„Wochenendsiedlung Bad
Kleinen„ für das Kerngebiet der bestehenden Wochenendsiedlung am
Schweriner See,
bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ) sowie
die örtlichen
Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Beschluss über den Bebauungsplan
ist ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch
anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden
eingesehen und über
den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Eine
gesonderte Beratung im Bauausschuss ist nicht erfolgt, da zunächst die Abwägung
beschlossen werden musste, um danach eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren
Naturschutzbehörde mit dem Abwägungsergebnis zu beantragen. Sofern die
Ausnahmegenehmigung vorliegt, kann der Bebauungsplan bekannt gemacht werden.
Um
nicht die nächste GV am 10.12.2008 abwarten zu müssen, wird der
Satzungsbeschluss ohne vorherige Beratung im Bauausschuss eingereicht.
