Beschlussvorlage - VO/GV09/2015-0833
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 "Seerose" für den Ortsteil Saunstorf, hier Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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02.09.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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21.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 mit der Gebietsbezeichnung "Seerose". Das Plangebiet mit einer Größe von rd. 0,5 ha befindet sich nördlich der Straße "Am Gutspark" am westlichen Ortsrand von Saunstorf, bestehend aus den Flurstücken 4 (teilw.) und 30/3 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Saunstorf. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage) dargestellt.
2.
Das Planungsziel besteht insbesondere darin, auf einer Fläche am westlichen Rand der Ortslage Saunstorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Gebäuden zu schaffen, die im Wesentlichen dem Wohnen, der Ausübung einer künstlerischen, einer kunsthandwerklichen Tätigkeit oder einer anderen freiberuflichen Tätigkeit dienen.
3.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz billigt den vorliegenden Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 "Seerose" und den Vorentwurf der Begründung inklusive Umweltbericht dazu. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs erfolgen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
4.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bobitz beabsichtigt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 "Seerose".
Das Planungsziel besteht insbesondere darin, auf einer Fläche am westlichen Rand der Ortslage Saunstorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Gebäuden zu schaffen, die im Wesentlichen dem Wohnen, der Ausübung einer künstlerischen, einer kunsthandwerklichen Tätigkeit oder einer anderen freiberuflichen Tätigkeit dienen. Diese Nutzungen sollen durch Kultur- und Bildungsangebote sowie auch gemeinschaftlich zu nutzende Infrastruktureinrichtungen ergänzt werden. Wichtig ist dabei auch eine inhaltliche und räumliche Verzahnung mit dem Gut Saunstorf.
Vorhabenträger ist die KLG Seerose UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Am Gutspark 1, 23996 Saunstorf.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplanes. Dieser Plan sieht die Errichtung von 5 eingeschossigen Wohngebäuden mit integrierten Atelier- oder Werkstatträumen bzw. mit Räumen für die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit sowie eines gemeinschaftlich zu nutzenden Gebäudes mit frei nutzbaren Gemeinschafts- bzw. Mehrzweckräumen vor. Hier sollen auch Angebote zur öffentlichen Begegnung, für Gruppen, Konzerte und andere kulturellen Veranstaltungen sowie zur Bewirtung ermöglicht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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707 kB
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2,5 MB
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130 kB
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82,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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7,5 MB
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