Beschlussvorlage - VO/GV08/2015-1592
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 A der Gemeinde Bad Kleinen für das Gebiet "Gallentin Süd" im Verfahren nach § 13a BauGB - Abwägungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Bahnemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau-, Verkehrsangelegenheiten und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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29.09.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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21.10.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Bad Kleinen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Bad Kleinen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Verwaltung des Amtes Dorf Mecklenburg Bad Kleinen wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bad Kleinen hat das Planverfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Die Planunterlagen lagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 23. April 2015 bis einschließlich 26. Mai 2015 im Amt Dorf Mecklenburg Bad Kleinen öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17. April 2015 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.
Die Gemeinde hat die Prüfung zu den Erhaltungszielen und Schutzzwecken des SPA-Gebietes Schweriner Seen und des FFH-Gebietes Schweriner Außensee und angrenzende Wälder und Moore vorgenommen. Aus Sicht der Gemeinde ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und Schutzzwecke und somit sieht die Gemeinde das Verfahren nach §13a BauGB als geeignet an.
Die Gemeinde Bad Kleinen hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.
Die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden.
In Auswertung der vorgetragenen Belange und abgegebenen Stellungnahmen ergeben sich Anregungen und Stellungnahmen, die im Planverfahren beachtlich sind und zu einer Änderung des Planentwurfes führen. Hierbei handelt es sich maßgeblich um die Änderung der inneren Erschließung des Plangebietes. Darüber hinaus sind die Belange des Bodenschutzes und des vorhandenen Bestandes zu regeln. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung berührt. Dies führt entsprechend dem Abwägungsergebnis zur erneuten Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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