Beschlussvorlage - VO/GV04/2015-0389

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2016.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Nach erfolgter Beratung im Finanzausschuss der Gemeinde Metelsdorf, erfolgt die Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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