Beschlussvorlage - VO/GV08/2016-1631

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen stimmt dem geplanten Bauvorhaben  ESTW Lübstorf und korrespondierende Streckenmaßnahmen Carlshöhe – Lübstorf – Bad Kleinen unter folgenden Bedingungen zu.

Die Verbindungsstraße zwischen Gallentin und Zickhusen darf für den Baustellenverkehr nicht genutzt werden, da die Straße eine Tonnagebegrenzung von 7,5 t besitzt.

Die Baustraße zu den ehemaligen Bahnwärterhäusern in Gallentin soll als Zuwegung für das östliche Objekt verbleiben.

Für die Straße von Bad Kleinen nach Gallentin wird ein Beweissicherungsverfahren gefordert und die Zusicherung der Reparatur von entstandenen Schäden.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gegenstand des Planvorhabens sind Maßnahmen zur Gleis- und Weichenerneuerung im Streckenabschnitt Carlshöhe – Lübstorf – Bad Kleinen sowie die Erneuerung des Stellwerks in Lübstorf.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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