Beschlussvorlage - VO/GV08/2016-1658
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Grundsatzentscheidung über den Anteil der Wohnsitzgemeinde Bad Kleinen an den Platzkosten der Kindertagesstätte Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Silke Kleine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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02.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, in Folge der im Jahr 2016 anstehenden Kostenverhandlungen als Anteil der Wohnsitzgemeinde an den Platzkosten der Kindertagesstätte Bad Kleinen im Kindergarten-, Krippen- und Hortbereich den gesetzlich festgelegten Eigenanteil in Höhe von 50 v. H. zu zahlen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In Hinblick auf die bevorstehenden Neuverhandlungen hinsichtlich der Platzkosten in der Kindertagesstätte Bad Kleinen hat sich der Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 17.02.2016 für die Herbeiführung einer Grundsatzentscheidung hinsichtlich der finanziellen Beteiligung ausgesprochen.
In der Vergangenheit übernahm die Gemeinde Bad Kleinen im Bereich Kindergarten und Hort mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil in Höhe von 50 v.H. .
Diese Vorgehensweise bedarf es zu ändern. Mit Abschluss der Entgelt-
verhandlung sollen nur noch die gesetzlich festgelegten 50 v.H. der Platzkosten, die nicht durch Landes- und Kreismittel gedeckt werden, gezahlt werden.
Der Hauptausschuss empfiehlt, für die Kinder der Kindertagesstätte Bad Kleinen den gem. § 20 Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V gesetzlich festgelegten kommunalen Eigenanteil in Höhe von 50 v. H. zu zahlen.
