Beschlussvorlage - VO/GV08/2016-1712

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Bad Kleinen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde Bad Kleinen befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Eine Auflage zur jährlichen Haushaltsgenehmigung ist, die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A, B und der Gewerbesteuer auf den Landesdurchschnitt, um dem bisherigen Einnahmeverzicht entgegenzuwirken. Die landesdurchschnittlichen Hebesätze steigen jedoch jährlich.

Mit dem Erlass der Haushaltssatzung 2016 wurden die Hebesätze für

Grundsteuer A    auf 280 v.H.(Landesdurchschnitt  298 v.H.),

Grundsteuer B    auf 350 v.H.(Landesdurchschnitt  373 v.H.) und

Gewerbesteuer   auf 320 v.H.(Landesdurchschnitt  336 v.H.) festgesetzt.

 

Die Festsetzung der Grundsteuer A, B und der Gewerbesteuer hat gemäß § 25 Abs. 2  GrStG und § 16 Abs. 2 GewStG für ein oder mehrere Kalenderjahre zu erfolgen. In der Regel erfolgt die Festsetzung der Hebesätze mit der Haushaltssatzung (§ 45 Abs. 3 Nr. 3 KV M-V), also mit der Folge einer jährlichen Festsetzung.

Will die Gemeinde die Realsteuerhebesätze für einen längeren Zeitraum als ein Jahr bzw. zwei Jahre bei einer zweijährigen Haushaltssatzung festsetzten, kann sie dieses nur mittels einer gesonderten Hebesatzung umsetzen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:    Steigerung der Erträge/Einzahlungen um:

Grundsteuer A  je Prozentpunkt    rd.      70 €

Grundsteuer B  je Prozentpunkt    rd.     865 €

Gewerbesteuer je Prozentpunkt    rd.  1.160 € 
 

 

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Anlagen

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