Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-241

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt aufgrund der §§ 47 ff Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 47 der Kommunalverfassung M-V, hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Erlass der Haushaltssatzung soll vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.

Nach erfolgter Beratung im Hauptausschuss und im Finanzausschuss erfolgt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

 

 

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