Beschlussvorlage - VO/GV11/2016-0459
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Vorplanung des Ingenieurbüros für Tief- und Straßenbau für den Ausbau des Pappelweges als Bauprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edda Tessmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
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Vorberatung
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20.06.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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11.07.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bestätigt die Vorentwurfsplanung des Ingenieurbüros für Tief- und Straßenbau von Juni 2016 für die Sanierung der Verkehrsanlage des Pappelweges und der Stichstraße Lindenallee 1 – 6a in Ventschow als Bauprogramm, beauftragt die Verwaltung, für den 1. Bauabschnitt Zuwendungen im Rahmen ILERL M-V für 2017 für das Vorhaben zu beantragen und sichert die Finanzierung durch Übernahme des nach Abzug der Förderung verbleibenden Eigenanteils in Höhe von ca. 103.950 €.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat das Büro für Tief- und Straßenbau Wismar mit der Planung der Verkehrsanlagen des unbefestigten Pappelweges von der Straße der Jugend bis zur vorhandenen Natursteinpflasterung bei der Zufahrt Lindenallee 7a, einschließlich der Stichstraße Lindenallee 1 – 6a beauftragt. Die Stichstraße Lindenallee 1 – 6a und der bis zur Lindenallee 7a weiterführend Pappelweg ist als Mischverkehrsfläche in 4 bzw. 3 m Breite in Betonsteinpflaster geplant, der übrige Pappelweg ist bis zum Abzweig Seeblick als 3,50 m breite Asphaltstraße mit 1,25 m breitem überfahrbarem gepflasterten Gehweg und weiter bis zum Anschluss an die Straße der Jugend als 4,50 m Asphaltstraße und 1,50 m überfahrbarem Gehweg geplant. Das Oberflächenwasser soll über Straßenabläufe in Rohrrigolen zur Versickerung gebracht werden. Die Straßenbeleuchtungsanlage soll erneuert werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
In der Kostenschätzung werden die Gesamtkosten für den 1. BA mit 297.000 € angegeben. Als Dorferneuerungsmaßnahme können für 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Fördermittel bewilligt werden, somit 193.050 €. Der verbleibende Eigenanteil ist von der Gemeinde aufzubringen. Der 2. BA wird laut Kostenschätzung 134.000 € kosten, liegt im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 3 und ist als Erschließungsmaßnahme nicht förderfähig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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39,8 kB
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335,1 kB
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3
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244,6 kB
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578,1 kB
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60 kB
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36,7 kB
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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