Beschlussvorlage - VO/GV08/2016-1733

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

-           Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A für das Gebiet „Gallentin Süd“ begrenzt:

-          im Norden und Nordosten durch das Ferienlager „Ulis Kinderland“,

-          im Osten durch Wiesen- und Hochstaudenfluren,

-          im Süden und Südwesten durch die Straße „Am See“,

-          im Westen durch die rückwärtigen Grundstücke der bebauten Grundstücke Alte Dorfstraße Nr.13 – Nr. 27,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde Bad Kleinen hat das Planverfahren nach § 13a Abs. 1. Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.

Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil-B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und die Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Im Plangeltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A wurden die Belange der Ver-und Entsorgung abschließend geklärt. Es wurde eine gesamtheitliche Betrachtung der Regenwasserableitung in den Schweriner See vorgenommen und für die Sanierung des Gewässers II. Ordnung eine Plangenehmigung gemäß Wasserhaushaltsgesetz bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg durch das beauftragte Ingenieurbüro beantragt. Die Rechtskraft der Bekanntmachung der Satzung erfolgt erst nach Erteilung der Plangenehmigung durch die Untere Wasserbehörde. Die Belange des Bodenschutzes wurden im Verfahren abschließend geregelt.

 

Die Natura2000-Verträglichkeitsprüfungen für das FFH-Gebiet „Schweriner Außensee und angrenzende Wälder und Moore“ (DE 2234-304) und für das SPA „Schweriner Seen“ (DE 2235-402) wurden durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es mit den festgesetzten Minimierungsmaßnahmen zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen kommen wird und die Planungsziele realisiert werden können. Die Kapazitätenentwicklung wurde hierbei berücksichtigt. Die Maßnahme zum Schutz des Fischotters wurde in den Planunterlagen berücksichtigt.

 

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass dem Entwicklungsgebot Rechnung getragen wurde.

Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A der Gemeinde Bad Kleinen in Kraft.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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