Beschlussvorlage - VO/GV08/2016-1753

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag der Deutschen Telekom Technik GmbH auf Errichtung eines Antennenträgers auf dem (Wege) Flurstück 243/1 oder dem privaten Flurstück 236/5 in der Gemarkung Bad Kleinen unter folgenden Auflagen zu:

1. Bei Benutzung des Weges muss das Wegerecht sowohl örtlich, als auch grundbuchlich  

   über ein benachbartes Grundstück gesichert werden.

2.

 

3.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem Rückbau der Antennenanlagen 2017 vom Silo in Bad Kleinen will die Deutsche Telekom an einem neuen Standort in Bad Kleinen einen Antennenträger errichten und bittet die Gemeinde Bad Kleinen um Zustimmung für dieses Vorhaben.

Geplant ist die Errichtung eines ca. 40 m hohen Schleuderbeton- oder Stahlgittermastes auf dem kommunalen (Wege)Flurstück 243/1 oder dem benachbarten Privatgrundstück 236/5 in der Gemarkung Bad Kleinen. Auf Anfrage des Amtes wurde seitens der Tekekom noch nicht dargelegt, wie sich der Erhalt eines Wegerechtes bei Benutzung des Weges vorgestellt wird.

Abstand zur nächsten Wohnbebauung: Betriebswohnung Fa. Schult : 125 m

                                                               Landhof Volk :ca. 190 m

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

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Anlagen

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