Beschlussvorlage - VO/GV11/2014-0354

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt den Eigenanteil in Höhe von ca. 84.000,- € für die Sportförderung aufzubringen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Sportverein möchte für Sanierungsmaßnahmen in der Sporthalle Ventschow Zuwendungen aus Mitteln der Sportstättenbauförderung beim Landessportbund beantragen. In der Sitzung des Bauausschusses stellte Herr Klee kurz die geplanten Maßnahmen vor. Mit dem Antrag an den Landessportbund ist die Gesamtfinanzierung nachzuweisen bzw. der Nachweis über die kommunale Mitfinanzierung zu erbringen.

 

Der Vorschlag aus dem Bauausschuss vom 04.04.2016, das Vorhaben als Basisdienstleistung zur Grundversorgung im Rahmen ILERL M-V zu beantragen wurde beim Landkreis als Zuwendungsgeber angefragt und folgendermaßen beantwortet: erst wenn der Antrag auf Zuwendungen aus Mitteln der Sportstättenbauförderung vom Landessportbund abgelehnt wurde besteht die Möglichkeit, das Vorhaben als Basisdienstleistung beim Landkreis zu beantragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gemeinde Ventschow hat derzeit keine Möglichkeit finanzielle Mittel in größerem Umfang für die kommunale Mitfinanzierung zu erbringen

 

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Anlagen

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