Beschlussvorlage - VO/GV08/2007-044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen überträgt dem Bürgermeister die Entscheidungsbefugnis zur Vergabe von Aufträgen nach der VOL und der VOB bis zum Wert von 5.000,00 Euro.

Der Bürgermeister kann die Auftragsvergabe an den LVB des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen übertragen.

Der Hauptausschuss entscheidet bis zum Wert von 10.000,00 €.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung kann nach § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ( KV M-V ) wichtige Angelegenheiten per Beschluss auf den Bürgermeister übertragen. Wille des Gesetzgebers ist es, die Gemeindevertretung von häufig wiederkehrenden Geschäften zu entlasten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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