Beschlussvorlage - VO/GV12/2017-0551

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Barnekow beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das bestehende Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 43 der Kommunalverfassung M-V, ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. (Konsolidierungszeitraum)

Der Haushalt 2017 konnte weder im Ergebnishaushalt noch im Finanzhaushalt ausgeglichen werden. Für die Begleichung der Auszahlungsverpflichtungen der Gemeinde wird eine weitere Inanspruchnahme von Kassenkreditmittel notwendig bzw. zur Finanzierung der Investitionen, die Aufnahme eines Investitionskredites.

Grundlage bildet das Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahr 2011, das Jährlich fortgeschrieben wird.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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