Beschlussvorlage - VO/GV10/2017-0568

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln beschließt, den Bebauungsplan  

    Nr. 11  „Neue Feuerwache Hohen Viecheln“ zu ändern (1. Änderung).

 

2. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt

    werden, ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.

 

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Mit der Planänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um in dem geplanten Feuerwehrgebäude auch Räumlichkeiten einzurichten, die der Gemeinde zur Nutzung für die unterschiedlichsten Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Hierzu gehören ein Veranstaltungsraum sowie ein Bürgermeisterbüro einschließlich der erforderlichen Nebeneinrichtungen.

Da der rechtskräftige Bebauungsplan die Zulässigkeit ausschließlich auf den Nutzungszweck der Feuerwehr beschränkt, muss der B- Plan geändert werden.

Im Zuge der Planänderung soll die überbaubare Grundstücksfläche für das Feuerwehrgebäude geringfügig erweitert werden, um die Gebäudeplanung flexibel gestalten zu können.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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