Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bad Kleinen stimmt:

 

Variante 1:

… der Errichtung eines Werbeschildes an der Einfahrt zum Wohngebiet (B 3) auf dem Flurstück 181/102 (im Mittelstreifen) zu

 

bzw.

 

Variante 2:

… der Errichtung eines Werbeschildes an der Einfahrt zum Wohngebiet (B 3) auf den Flurstücken 176/7, 176/8, 181/9 bzw. 181/70 zu

 

bzw.

 

Variante 3:

… der Errichtung eines Werbeschildes an den beantragten Standorten zur Einfahrt in das Wohngebiet (B 3) nicht zu

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Malermeister Mario Schulz stellt einen Antrag auf Errichtung eines Werbeschildes an der Einfahrt zum Wohngebiet (B 3) in Bad Kleinen, um das Auffinden seines Geschäftes (seiner Geschäftsadresse) zu erleichtern. Beantragte Standorte sind das Flurstück 181/102 (im Mittelstreifen) bzw. auf der Grünfläche vor dem Containerstellplatz, bestehend aus den Flurstücken 176/7, 176/8, 181/9 und 181/70. Das Schild hat eine Größe von 60 x 40 cm.

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