Beschlussvorlage - VO/GV12/2017-0576

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt gemäß § 12 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz - KomDoppikEG M-V eine Korrektur zur Eröffnungsbilanz hinsichtlich der Neubewertung des Grundstückes 92/3 von bisher 28 €/m² auf 9,00 €/m².

Damit ändert sich der Bilanzwert  für das Grundstück (17.162 m²)  von bisher 480.536,00 € auf 154.458,00 €.

Die Wertänderung wird ergebnisneutral mit der Kapitalrücklage verrechnet.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Mit dem Vorliegen eines Wertgutachtens  für das Flurstück 92/3, hat sich herausgestellt, dass die Grundstückbewertung zur Eröffnungsbilanz fehlerhaft war. Es wurden bei der Grundstücksbewertung die Besonderheiten des Grundstücks nicht berücksichtigt, die zu Abschlägen in der Wertermittlung geführt hätten.

Das Wertgutachten vom 11.01.2017 ermittelt für das Flurstück 92/3 einen Grundstückswert von 9,00 €/m²  Dieser Wert wird als realistischer und den örtlichen Gegebenheiten dem  Wert entsprechend angesehen.

Ergibt sich gemäß § 12 Abs. 1 KommDoppikEG M-V, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für ein späteres Haushaltsjahr, dass in der Eröffnungsbilanz Vermögensgegenstände fehlerhaft angesetzt worden sind, so ist in dem letzten noch nicht festgestellten Jahresabschluss der Wertansatz zu berichtigen, wenn es sich um einen wesentlichen Betrag handelt.  Die Berichtigung erfolgt mit dem Jahresabschluss 2016.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Minderung des Anlagevermögens und Eigenkapitals (Kapitalrücklage) um je 326.078,00 €
 

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