Beschlussvorlage - VO/GV10/2017-0578

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 10 „Uferzone” in Hohen Viecheln, für das Gebiet :

    Gemarkung Hohen Viecheln, Flur 4 und 2, entlang des Uferweges, im Bereich zwischen

    der Bahnstrecke und dem Schweriner See, begrenzt durch die Badestelle im Westen und

    den Fischereihof im Osten und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen

    gebilligt.

 

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich  

    auszulegen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die

    öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.10.2013 die Aufstellung des B- Planes beschlossen, mit dem folgende Planungsziele verfolgt werden : 

 

- Erhaltung und Verbesserung des Gestaltungswertes der Uferzone am Schweriner See,

- Sicherung baurechtlich relevanter Änderungen der Bestandsbebauung, was auch teilweise

  Nutzungsänderungen und Nutzungserweiterungen einschließt,

- Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Gesamtanlage,

- Ausbau der Uferzone für eine weitere touristischen Nutzung,

- Erhöhung der Qualität und Attraktivität vorhandener baulicher Anlagen,

- Klarstellung der planungsrechtlichen Situation durch Überplanung des touristisch genutzten Areals,

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und die berührten Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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