Beschlussvorlage - VO/GV10/2017-0580
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Döpeweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr, Gemeindeentwicklung und Umwelt Hohen Viecheln
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Vorberatung
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12.06.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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17.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), der Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), der
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
(Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der
Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344)
- alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 5 „Döpeweg“ , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und
dem Text (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher
Anlagen, als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt
zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 28.02.2011 den Beschluss zur 1. Änderung des B- Planes gefasst und anschließend die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB bis zum Stand der Abwägung durchgeführt.
Das Planungsziel der 1. Änderung besteht im wesentlichen in der Erweiterung des Geltungsbereiches um das Flurstück 138 und 141/6 ( teilw. ) am östlichen Rand des Wohngebietes, in der Anpassung gestalterischer Festsetzungen zur Dachform, in der Regelung von Grundstückszufahrten und in der Festsetzung zusätzlicher Ausgleichsmaßnahmen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden von den Bürgern hierzu keine Anregungen vorgebracht.
Im Ergebnis der Prüfung eingegangener Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange wurde der Abwägungsbeschluss durch die Gemeindevertretung am 11.06.2012 gefasst. Das Ergebnis der Abwägung wurde bekannt gegeben.
Die abschließende Beschlussfassung der B- Plan Änderung als Satzung stand unter der aufschiebenden Bedingung, dass die zusätzlichen Ausgleichmaßnahmen umgesetzt sind.
Mit der Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen wurden zwischenzeitlich die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss und somit die Rechtskraft der B- Plan Änderung geschaffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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833,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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715 kB
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