Beschlussvorlage - VO/GV01/2017-1340

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Bildung eines Seniorenbeirates zu.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Auch in unserer Gemeinde werden die Menschen immer Älter! Und zukünftig wird die Seniorenarbeit an immenser Bedeutung gewinnen und auch unsere Gemeinde muss sich verlässlich um ihre älteren Bürger kümmern. Es ist wichtig, „Betroffene“ in den Umgestaltungsprozess mit einzubeziehen. Ein geeignetes Mittel hierfür ist die Bildung eines Seniorenbeirates.

 

Seniorenvertretungen haben das Ziel, die spezifischen Interessen der älteren Menschen in politische Entscheidungsprozesse, gegenüber der Verwaltung und der Wirtschaft und im kulturellen und sozialen Bereich einzubringen. Sie sind die Interessenvertretung, weil sie die Teilhabe älterer Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sichern wollen.

 

Aus dieser Zielsetzung heraus ergeben sich Aufgabenbereiche der Mitsprache und Mitwirkung in allen Fragen, die ältere Menschen betreffen und für ihre Lebensqualität im Alter von besonderer Bedeutung sind, wie zum Beispiel:

-          die Entwicklung der Altenhilfe mit Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege,

-          Beratungsangeboten für ältere Menschen und deren Angehörige,

-          Konzeption von altengerechten Wohnungen,

-          Planung, Durchführung und Koordinierung von kulturellen und Freizeitprogrammen.

-          Infrastruktur- und Verkehrsmaßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und das Wohnumfeld,

-          Preis- und Tarifgestaltung bei kommunalen Einrichtungen und Diensten.

-          Förderung von Selbsthilfeorganisationen älterer Menschen und Zusammenarbeit mit Trägern der Altenhilfe und mit den in der Altenarbeit tätigen Organisationen.

 

Wie auch in anderen Kommunen muss der zu bildende Seniorenbeirat Vorschlags- und Redemöglichkeiten in der Gemeindevertretung und den Ausschüssen haben.

 

Eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Arbeit einer Seniorenvertretung ist die gesicherte Finanzierung ihrer Tätigkeit und darum muss dies in den Haushalt aufgenommen werden. Die Übernahme der Sachkosten, z.B. für Porto, Telefon, Kopien, Reise- und Fortbildungskosten, die Nutzung von kommunalen Räumen und weitere Unterstützungen, die von der Verwaltung erbracht werden, etwa bei der Protokollführung und –erstellung müssen abgesichert werden.

 

Die Mitglieder von Seniorenvertretungen arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich. Darum wird die Aufnahme in der Satzung notwendig, zum 01.01.2018.

 

Anzahl der Mitglieder sollte 9 nicht übersteigen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Haushalt der jeweiligen Jahre - Sachkosten für Porto, Telefon, Kopien, Reise- und Fortbildungskosten, die Nutzung von kommunalen Räumen und weitere Unterstützungen, die von der Verwaltung erbracht werden, etwa bei der Protokollführung und –erstellung -
 

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Anlagen

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