Beschlussvorlage - VO/GV04/2017-0493
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 7 "Dammweg" der Gemeinde Metelsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Metelsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
20.02.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: wurf des Bebauungsplanes Nr. 7 und den Vorentwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 einschließlich der Begründung ist ge- mäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist ferner mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. 3. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu informieren. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Billigung des Vorent-wurfs und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen. |
Sachverhalt
Sachverhalt: Mit dem Bebauungsplan Nr. 7 verfolgt die Gemeinde das Ziel, straßenbegleitend zum Dammweg bzw. zum Birkenweg in Metelsdorf, Flächen für eine Wohnbebauung inner-halb eines allgemeinen Wohngebietes festzusetzen. Des Weiteren wird beabsichtigt, gegenüber dem vorhandenen Reifenlager eine Fläche für ein Regenwasserrückhalte-becken bzw. für einen Löschwasserteich auszuweisen. Abschließend sollen mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die baulichen Nutzungen auf den Flurstücken zwischen Dammweg und Hauptstraße (B 208) (Flurstücke 30 bis 36 sowie 38 und 39) zu ordnen. Die Gemeindevertretung wird gebeten, den vorliegenden Vorentwurf zu billigen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu beschließen. Zeitgleich zur Öffentlichkeitsbetei-ligung soll die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
807,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
84,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|