Beschlussvorlage - VO/GV10/2018-0626

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 10                

    „Uferzone“ in Hohen Viecheln vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die  

    Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der

    Gemeindevertretung geprüft.

    Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss

    genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen

    Träger öffentlicher Belange das Ergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der

   Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 21. November 2017 (BGBI. I S.

   3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des

   Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBI. I S. 58),

   der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015

   (GVOBI. M- V S. 344) – alle einschließlich der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses

   rechtskräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr.

   10 „Uferzone“ in Hohen Viecheln, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text  

   (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als

   Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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