Beschlussvorlage - VO/GV04/2018-0550

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Metelsdorf
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde Metelsdorf befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Eine Auflage zur jährlichen Haushaltsgenehmigung ist, die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A, B und der Gewerbesteuer auf den Landesdurchschnitt, um dem bisherigen Einnahmeverzicht entgegenzuwirken.

Mit dem Erlass der Haushaltssatzung 2018 wurden diese Hebesätze für

 

Grundsteuer Aauf 300 v. H.(Landesdurchschnitt 307 v.H.)

Grundsteuer Bauf 370 v. H.(Landesdurchschnitt 396 v.H.)

Gewerbesteuerauf 340 v. H.(Landesdurchschnitt 348 v.H.)
 

Dieses bedeutet einen Einnahmeverzicht von rd. 2.900 €.

 

Die Festsetzung der Grundsteuer A, B und der Gewerbesteuer hat gemäß § 25 Abs. 2 GrStG und § 16 Abs. 2 GewStG für ein oder mehrere Kalenderjahre zu erfolgen. Inder Regel erfolgt die Festsetzung der Hebesätze mit der Haushaltssatzung (§ 45 Abs. 3 Nr. 3 KV M-V), also mit der Folge einer jährlichen Festsetzung.

Will die Gemeinde die Realsteuerhebesätze für einen längeren Zeitraum als ein Jahr bzw. zwei Jahre bei einer zweijährigen Haushaltssatzung festsetzen, kann sie dieses nur mittels einer gesonderten Hebesatzung umsetzen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Steigerung der Erträge/ Einzahlungen um:

 

Grundsteuer A je Prozentpunkt rd. 35 €

Grundsteuer Bje Prozentpunkt rd. ­­­85 €

Gewerbesteuerje Prozentpunkt rd. 90 €
 

 

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Anlagen

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