Beschlussvorlage - VO/GV04/2018-0568

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf mit dem Ziel, die südöstlichen Ergänzungsflächen in die Satzung einzubeziehen. Der angestrebte Geltungsbereich der geänderten Satzung ist der Anlage zu diesem Beschluss zu entnehmen. Die Anlage ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Durch die Aufstellung der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf soll die Ortslage im Südosten abschließend städtebaulich geordnet werden. Dazu soll ein Bereich südlich des bisherigen Geltungsbereiches mit einer Gesamtfläche von ca. 0,5 ha in die Satzung einbezogen werden. Hier soll die Errichtung von vier Einzelhäusern nordöstlich der Dorfstraße ermöglicht werden. Durch die Festsetzung von Baugrenzen auf den einzubeziehenden Flächen soll eine Bebauung entlang der Dorfstraße analog zu den Wohngebäuden südwestlich der Straße gewährleistet werden.

 

  1. Mit der Erarbeitung der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf wird das Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Wismar, vertreten durch Herrn Hufmann, beauftragt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorliegen einer Kostenübernahmevereinbarung mit dem Initiator der Planänderung, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf erlangte im Oktober 2001 Rechtskraft.

Die Gemeindevertretung hat auf dringende Empfehlung des Landkreises Nordwestmecklenburg zum damaligen Zeitpunkt mögliche Ergänzungsflächen im Süden der Ortslage nicht in den Geltungsbereich einbezogen.

 

Im Jahre 2004 wurde mit der 1. Änderung der Satzung der Bereich südlich des bisherigen Geltungsbereiches und südwestlich der Dorfstraße in die im Zusammenhang bebaute Ortslage mit einbezogen. Damit konnten die bestehende Baulücke südwestlich der Dorfstraße geschlossen und eine weitergefasste Abrundung geschaffen werden.

 

 

 

Die Überplanung der nordöstlich daran anschließenden Fläche des jetzigen Geltungsbereiches der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf war zu dem Zeitpunkt nicht Gegenstand der Planung.

 

Im Jahre 2018 ist es ein Anliegen der Gemeinde Metelsdorf, die Ortslage Klüssendorf im Südosten abschließend städtebaulich zu ordnen. Eine Teilfläche des ehemaligen Gutshofes soll eine zeitgemäße Nutzung erfahren und für eine Wohnbebauung planungsrechtlich vorbereitet werden.

Das jetzt auf dem Grundstück vorhandene Gebäude ist ein Neubau aus den 1960er Jahren und von den ehemaligen Nebengebäuden der Anlage existiert noch eine mittlerweile baufällige Scheune, die abgerissen werden soll. Ein schützenswertes Gutshausensemble ist also nicht mehr vorhanden und somit kann das Grundstück den Erfordernissen der Zeit entsprechend neu geordnet werden. Hier soll die Errichtung von zwei Einzelhäusern ermöglicht werden. Die südöstlich daran anschließenden Grundstücke sollen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Klüssendorf mit einbezogen und für die Bebauung mit zwei Wohngebäuden vorbereitet werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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