Beschlussvorlage - VO/GV09/2018-1115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 2  

    und 3 BauGB zur Festlegung des bebauten Bereiches von Rastorf im Außenbereich als

    einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil ( Entwicklungssatzung ). Durch die

    Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen soll der Bebauungszusammenhang  

    ergänzt werden ( Ergänzungssatzung ).

2. Mit der Satzung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Entwicklung

    und Festigung der Wohnsiedlung Rastorf zu schaffen.

    Art und Maß der baulichen Nutzung sind entsprechend dem Charakter der vorhandenen  

    Wohnbebauung festzusetzen. Die räumlichen Grenzen der Satzung sind in dem

    beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich ist auf den zentralen Bereich

    der Ortslage  beschränkt. Die einbezogenen noch unbebauten Grundstücke schließen   

    vorhandene Baulücken und ergänzen die Siedlungsstruktur.

3. Der OT Rastorf ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen, damit sind

    die planungsrechtlichen Voraussetzung zur Entwicklung des Ortsteils gegeben.

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Durch den Rückgang der Bedeutung der Landwirtschaft hat sich Rastorf zu einem Wohnstandort im ländlich geprägten Gebiet entwickelt. Der Entwicklung in Richtung eines Wohnstandortes Rechnung tragend, wurde der im Zusammenhang bebaute Siedlungsbereich des Ortes im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Mit Aufstellung der Entwicklungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um vorhandene Baulücken zu schließen. Die Einbeziehung der Grundstücke mit ruinöser Bausubstanz, deren Bestandsschutz in Frage steht, bietet die Chance der Beseitigung städtebaulicher Missstände im Ort. 

 

Die einzelnen Wohngebäude stehen zum Teil in großen Abständen zueinander, wobei auf den nicht überbauten Grundstücksflächen überwiegend eine den vorhandenen Bauten zugeordnete Gartennutzung stattfindet. Daneben existieren zum Teil bewirtschaftete Wiesenflächen und größere Nebenanlagen, die mit der Tierhaltung in Zusammenhang stehend genutzt werden. Diese Entwicklung begründet sich zum Teil aus der Pferdehaltung in den rückwärtigen Bereichen der Wohnbebauung.

 

Die sich so etablierte Nutzung im ländlich geprägten Siedlungsbereich soll planungsrechtlich berücksichtigt werden.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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