Beschlussvorlage - VO/GV08/2018-2055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

  1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:    siehe Anlage      

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 mit der Gebietsbezeichnung "Bad Kleinen Nordwest“ als Satzung.

 

  1. Die Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Planungsziel der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ist im Wesentlichen die Änderung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 auf 0,4 sowie die ergänzende Festsetzung, dass die zulässige Grundflächenzahl gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO durch die Grundflächen von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen um bis zu 50% überschritten werden darf. Dadurch erfolgt eine Anpassung an geänderte Bauwünsche der Grundstückseigentümer (z.B. Winkelbauten).

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen hat in ihrer Sitzung am 04.07.2018 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Bad Kleinen Nordwest" beschlossen. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 04.07.2018 wurde ebenfalls der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Bad Kleinen Nordwest" gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden erfolgte vom 01.08.2018 bis zum 03.09.2018.

Aufgrund der in dem Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen wurden keine Änderungen an der Planung vorgenommen.


 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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