Beschlussvorlage - VO/GV08/2018-2063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt dem Neubau eines Abstellgebäudes sowie dem gleichzeitigen Antrag auf Abweichung von § 6 LBauO M-V (Abstandsflächen), Gemarkung Bad Kleinen, Flur 1, Flurstück 138 zuzustimmen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Auszug aus dem Antrag auf Abweichung
 

Es gab einen Vergleich zwischen den Grundstückseigentümern 136 und 138, der den Rückbau abwenden soll und eine Heilung mit einer planungsrechtlich vertretbaren Nutzung herbeiführen soll.

 

Planungsrechtlich ist die Nutzung als Abstellgebäude eingeräumt worden. Das Gebäude steht grenzständig zum Flst. 136, über eine Gesamtlänge von 18,80m. Der ‚Eigentümer hat seine Zustimmung zur Übernahme einer Baulast erklärt. Dadurch dass auch ein Gebäudebestand auf dem Nachbargrundstück  im Grenzbereich, davon 10m parallel kann keine Baulastregelung erfolgen.

Dadurch wird der Antrag auf Abweichung von der Regelung der Landesbauordnung – Einhaltung von Abstandsflächen gestellt.

Bei beiden grenzständigen Gebäuden handelt es sich um Nebenanlagen (Abstellraum + Carport/Garage). Beide Grundstückseigentümer  tolerieren diese Art der Nutzung vorbehaltslos und sind an der Bestandserhaltung interessiert. l

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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