Beschlussvorlage - VO/GV08/2018-2063
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen zum Neubau eines Abstellgebäudes mit Antrag auf Abweichung von § 6 LBauO M-V - Abstandsflächen, Gemarkung Bad Kleinen, Flur 1, Flurstück 138, Hauptstraße 41
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau-, Verkehrsangelegenheiten und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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14.11.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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05.12.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auszug aus dem Antrag auf Abweichung
Es gab einen Vergleich zwischen den Grundstückseigentümern 136 und 138, der den Rückbau abwenden soll und eine Heilung mit einer planungsrechtlich vertretbaren Nutzung herbeiführen soll.
Planungsrechtlich ist die Nutzung als Abstellgebäude eingeräumt worden. Das Gebäude steht grenzständig zum Flst. 136, über eine Gesamtlänge von 18,80m. Der ‚Eigentümer hat seine Zustimmung zur Übernahme einer Baulast erklärt. Dadurch dass auch ein Gebäudebestand auf dem Nachbargrundstück im Grenzbereich, davon 10m parallel kann keine Baulastregelung erfolgen.
Dadurch wird der Antrag auf Abweichung von der Regelung der Landesbauordnung – Einhaltung von Abstandsflächen gestellt.
Bei beiden grenzständigen Gebäuden handelt es sich um Nebenanlagen (Abstellraum + Carport/Garage). Beide Grundstückseigentümer tolerieren diese Art der Nutzung vorbehaltslos und sind an der Bestandserhaltung interessiert. l
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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601,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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479,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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192,9 kB
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