Beschlussvorlage - VO/GV09/2018-1115
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "OT Rastorf" -Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Silke Plieth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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28.11.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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10.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 2
und 3 BauGB zur Festlegung des bebauten Bereiches von Rastorf im Außenbereich als
einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil ( Entwicklungssatzung ). Durch die
Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen soll der Bebauungszusammenhang
ergänzt werden ( Ergänzungssatzung ).
2. Mit der Satzung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Entwicklung
und Festigung der Wohnsiedlung Rastorf zu schaffen.
Art und Maß der baulichen Nutzung sind entsprechend dem Charakter der vorhandenen
Wohnbebauung festzusetzen. Die räumlichen Grenzen der Satzung sind in dem
beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich ist auf den zentralen Bereich
der Ortslage beschränkt. Die einbezogenen noch unbebauten Grundstücke schließen
vorhandene Baulücken und ergänzen die Siedlungsstruktur.
3. Der OT Rastorf ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen, damit sind
die planungsrechtlichen Voraussetzung zur Entwicklung des Ortsteils gegeben.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch den Rückgang der Bedeutung der Landwirtschaft hat sich Rastorf zu einem Wohnstandort im ländlich geprägten Gebiet entwickelt. Der Entwicklung in Richtung eines Wohnstandortes Rechnung tragend, wurde der im Zusammenhang bebaute Siedlungsbereich des Ortes im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Mit Aufstellung der Entwicklungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um vorhandene Baulücken zu schließen. Die Einbeziehung der Grundstücke mit ruinöser Bausubstanz, deren Bestandsschutz in Frage steht, bietet die Chance der Beseitigung städtebaulicher Missstände im Ort.
Die einzelnen Wohngebäude stehen zum Teil in großen Abständen zueinander, wobei auf den nicht überbauten Grundstücksflächen überwiegend eine den vorhandenen Bauten zugeordnete Gartennutzung stattfindet. Daneben existieren zum Teil bewirtschaftete Wiesenflächen und größere Nebenanlagen, die mit der Tierhaltung in Zusammenhang stehend genutzt werden. Diese Entwicklung begründet sich zum Teil aus der Pferdehaltung in den rückwärtigen Bereichen der Wohnbebauung.
Die sich so etablierte Nutzung im ländlich geprägten Siedlungsbereich soll planungsrechtlich berücksichtigt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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193,4 kB
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