Beschlussvorlage - VO/GV03/2018-0521

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § 61 Abs. 3 des Gesetztes über die Wahlen im Land M-V (Landes- und Kommunalwahlgesetz LKWG M-V) vom 16.12.2010, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBL M-V S. 193, 200), bildet die Gemeinde Groß Stieten einen Wahlbereich.

 

Als Termin für die Stichwahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Gemeinde wird der 16.06.2019 festgelegt..

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das LKWG M-V sieht im § 61 vor, dass Gemeinden, deren Einwohnerzahl größer als 25.000 Einwohner sind, in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden können. Zuständig für die Entscheidung nach § 61 Abs. 3 LKWG M-V ist die Gemeindevertretung. Da die Gemeinde Dorf Mecklenburg weniger als 25.000 Einwohner hat ist nur ein Wahlbereich zu bilden.

 

Für die Festlegung des Tages der Stichwahl für die Bürgermeisterin / Bürgermeister ist der § 3 Abs. 4 des LKWG M-V maßgebend. Der Wortlaut ist wie folgt:

 

„Diese (Stichwahl) findet 2 Wochen später statt. Die Vertretung kann diesen Termin durch Beschluss, der spätestens bis zum Ende der Frist der Einreichung von Wahlvorschlägen gefasst werden kann, um bis zu 2 Wochen verschieben.“

 

Da 14 Tage später Pfingstsonntag wäre, schlägt die Verwaltung auf Empfehlung des Städte- und Gemeindetages vor, einen einheitlichen Termin im Amt Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen zu wählen. Dieser soll der 16.06.2019 sein.

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Finanz. Auswirkung

 

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