Beschlussvorlage - VO/GV03/2018-0521
Grunddaten
- Betreff:
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Bildung der Wahlbereiche für die Kommunalwahlen und Festlegung des Termins für die mögliche Stichwahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister / zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin für die Kommunalwahl 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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19.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § 61 Abs. 3 des Gesetztes über die Wahlen im Land M-V (Landes- und Kommunalwahlgesetz LKWG M-V) vom 16.12.2010, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBL M-V S. 193, 200), bildet die Gemeinde Groß Stieten einen Wahlbereich.
Als Termin für die Stichwahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Gemeinde wird der 16.06.2019 festgelegt..
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das LKWG M-V sieht im § 61 vor, dass Gemeinden, deren Einwohnerzahl größer als 25.000 Einwohner sind, in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden können. Zuständig für die Entscheidung nach § 61 Abs. 3 LKWG M-V ist die Gemeindevertretung. Da die Gemeinde Dorf Mecklenburg weniger als 25.000 Einwohner hat ist nur ein Wahlbereich zu bilden.
Für die Festlegung des Tages der Stichwahl für die Bürgermeisterin / Bürgermeister ist der § 3 Abs. 4 des LKWG M-V maßgebend. Der Wortlaut ist wie folgt:
„Diese (Stichwahl) findet 2 Wochen später statt. Die Vertretung kann diesen Termin durch Beschluss, der spätestens bis zum Ende der Frist der Einreichung von Wahlvorschlägen gefasst werden kann, um bis zu 2 Wochen verschieben.“
Da 14 Tage später Pfingstsonntag wäre, schlägt die Verwaltung auf Empfehlung des Städte- und Gemeindetages vor, einen einheitlichen Termin im Amt Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen zu wählen. Dieser soll der 16.06.2019 sein.
