Beschlussvorlage - VO/GV04/2019-0584

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf billigt den vorliegenden Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Vorentwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist ferner mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

3. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu informieren.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Billigung des Vorentwurfs und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf hat in ihrer Sitzung am 26.06.2018 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

 

Anlass für die vorliegende 2. Änderung sind die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 7 „Dammweg“ in der Ortslage Metelsdorf und die Aufstellung der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf. Daraus ergeben sich die folgenden drei Änderungsbereiche:

 

Änderungsbereiche 1 und 2

In dem Bebauungsplan Nr. 7 sollen im Norden der Ortslage Metelsdorf gelegene Flächen einer Wohnbebauung zugeführt werden, die im wirksamen Flächennutzungsplan bisher nicht als Wohnbauflächen, sondern als Flächen für den Gemeinbedarf und als Grünflächen dargestellt sind. Mit Umsetzung dieser Planung erübrigt sich die Darstellung einer Wohnbaufläche im Westen der Ortslage, die entsprechend ihrer jetzigen Nutzung wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden soll.

 

Änderungsbereich 3

In der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf soll die Ortslage im Südosten ab-schließend städtebaulich geordnet werden. Dazu wird ein Bereich südlich des Geltungsbereiches der Satzung i.d.F. der 1. Änderung, der im wirksamen
Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, mit einer Gesamtfläche von ca. 0,5 ha in die Satzung einbezogen. Entsprechend dieser Planung soll der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt werden.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den vorliegenden Vorentwurf zu billigen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu beschließen. Zeitgleich zur Öffentlichkeitsbeteiligung soll die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.
 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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