Beschlussvorlage - VO/GV01/2019-1552
Grunddaten
- Betreff:
-
Funktionsgebäude Sportplatz Bahnhofstraße - Zustimmung zum Raumprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage rückverwiesen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Silke Plieth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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12.03.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Dorfgestaltung
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Vorberatung
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20.03.2019
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Unterbrochen
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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09.04.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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30.04.2019
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Erledigt
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Haupt-und Finanzausschuss Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Dorf Mecklenburg stimmt dem vorliegenden Raumprogramm des geplanten Funktionsgebäudes am Sportplatz in der Bahnhofstraße zu.
Die über den Haushaltsansatz 2019 hinausgehenden Kosten (ca. 100.000 Euro, ohne Berücksichtigung von Fördermitteln) sind in einem Nachtragshaushalt einzustellen..
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bau von Funktionsräumen für Sporthallen richtet sich nach der DIN 18032-01. Hier sind Mindestmaße vorgegeben, wie beispielsweise die Durchgangsbreite in Umkleideräumen von 1,80m, die Sitztiefe von 0,50 m und die Sitzbreite von mindestens 0,40 m. Daraus ergibt sich, dass ein Container für den Bedarf von 25 Kindern nicht ausreichend ist, da pro Container maximal 14 Kinder untergebracht werden können. Auch die Sanitärvorschriften haben zur Konsequenz, dass zwei Container erforderlich sind. Daraus ergibt sich die im Anhang befindliche Anordnung von fünf Containern mit einer Gesamtfläche von ca. 12,20 m x 6,10 m. Nach dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz sind Elektroheizungen für solche Gebäude nicht zulässig. Deshalb ist im Zuge der weiteren Planung zu klären, wie die Beheizung erfolgen kann.
Nach Rücksprache mit dem Landessportbund sind Fördermittel bis zu 50 % für das Folgejahr (2020) möglich, sofern der Sportverein als Bauherr auftritt. Antragsfrist für das Folgejahr ist der 31.08.2019.
Mit dem Landkreis wurde geklärt, dass die Baugenehmigung nach § 34 BauGB erteilt werden kann, sofern der Standort des Gebäudes an die Flurstücke 77/1 und 76/3 herangerückt wird. Der Hinweis zur erforderlichen Ausweisung von Parkflächen wurde gegeben.
Es wurde der Hinweis gegeben, dass z.B. die Firma Lacet Niederrhein GmbH aus Straelen ein Mobilheim- Hersteller auch Baukörper herstellt, die als Funktionsgebäude für Sportplätze individuell gestaltbar sind.
z.B. 3 Umkleidebereiche mit Duschen (siehe Grundriss in der Anlage) ca. 61.500,-€, dazu kommen Transport- und Montagekosten von ca. 17.500,-€ exklusive Kran.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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436,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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868,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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784,7 kB
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