Beschlussvorlage - VO/GV08/2019-2080
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Höhe der Ganztagsverpflegung in der Kita Bad Kleinen mit einer pauschalen Abrechnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
|
|
|
|
30.01.2019
| |||
|
03.04.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss Bad Kleinen
|
|
|
|
04.04.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bad Kleinen
|
Entscheidung
|
|
|
08.05.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, die Verpflegungskosten ab dem 01.06.2019 in der Kindertagesstätte Bad Kleinen entsprechend der Variante ……. abzurechnen.
Variante 1
Pauschalabrechnung komplett
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, ab dem 01.06.2019 die Abrechnung der Verpflegungskosten, die sich aus dem Konzept der Ganztagsverpflegung ergeben, vorbehaltlich der Zustimmung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, als Pauschalabrechnung, mit den Personensorgeberechtigten vertraglich zu vereinbaren.
Es werden folgende Festlegungen getroffen:
- Der Essenanbieter, die Firma A+S Westmecklenburg GmbH Schwerin wird Vertragspartner für die Lieferung und Abrechnung der Verpflegungskosten für die Gemeinde Bad Kleinen.
- Die Personensorgeberechtigten zahlen eine monatliche Pauschale, die abhängig vom Betreuungsumfang (Ganztags/Halbtags/Teilzeit) auf 16 Verpflegungstage berechnet wurde.
- Die monatliche Pauschale pro Kind beträgt Ganztags 70,72 € und Halbtags/Teilzeit 55,76 €.
Die Verpflegungskosten werden in den Fällen der Änderung der Kosten des Essenanbieters für das Mittagessen oder der Änderung der Kosten im Haushalt in dem Produktkonto 36502/5242100 der Gemeinde Bad Kleinen für Frühstück und Vesper ohne erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung mit Entscheidung des Bürgermeisters und mit Zustimmung des Landkreises NWM angepasst.
Variante 2
Anpassung der Pauschalkosten für Frühstück und Vesper und Spitzabrechnung Mittagessen
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, ab dem 01.06.2019 die Kosten der Pauschalabrechnung für Verpflegung (Frühstück, Vesper, technische Kraft) aufgrund der Ausgaben für Frühstück, Vesper, Obst und Getränke wie folgt zu erheben:
Ganztags 29,92 €
Halbtags/Teilzeit 14,96 €
Die Verpflegungskosten werden in den Fällen der Änderung der Kosten im Haushalt in dem Produktkonto 36502/5242100 der Gemeinde Bad Kleinen für Frühstück und Vesper ohne erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung mit Entscheidung des Bürgermeisters und mit Zustimmung des Landkreises NWM angepasst.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Kindertagesförderungsgesetz MV (KiföG) wird in der Kindertagesstätte Bad Kleinen für die Kinder der Einrichtung eine Ganztagsverpflegung angeboten.
Bei der Form der Abrechnung hat sich die Gemeinde für die Spitzabrechnung beim Mittagessen und für die Pauschalabrechnung für Frühstück, Vesper und technische Kraft entschieden. (Beschluss-Nr. VO/GV08/2015-1445 und Beschluss-Nr. VO/GV08/2016-1714).
Die Abrechnung der Verpflegungskosten des Essenanbieters, der Firma A+S Westmecklenburg GmbH Schwerin erfolgt bei Eltern ohne Übernahme der Betreuungskosten zwischen und Essenanbieter und verursacht damit keinen Aufwand. Das betrifft 54% und damit 110 Kinder.
Die anderen 46% (93 Kinder) der Eltern erhalten aufgrund ihrer sozialen Situation eine Übernahme der Betreuungs- und Verpflegungskosten durch den Landkreis.
Die Eltern gehen nicht in Vorleistung. Über das Amt wird die Zahlung an den Essenanbieter nach den gelieferten Mittagessen veranlasst. Das Amt holt danach die Kosten für die Gemeinde vom Landkreis zurück.
Da die Bescheidung zur Übernahme oft mehrere Monate dauert, muss auch die Abrechnung des Essengeldes für das Mittagessen rückwirkend über mehrere Monate erfolgen. Erfolgt keine Übernahme oder gibt es Differenzen zwischen dem was die Eltern beim Landkreis beantragt haben und den Unterlagen im Amt, erfolgen rückwirkende Rückrechnungen mit dem Landkreis und dem Essenanbieter über viele Monate.
Um die Verpflegungskosten erstattet zu bekommen, müssen über das Amt für die Gemeinde für jeden Übernahmefall 2 Abrechnungen erfolgen. Eine Abrechnung für die Mittagessen mit Spitzabrechnung, eine Abrechnung für Frühstück, Vesper und technische Kraft mit der Pauschalabrechnung.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Rückzahlung der Pauschalkosten schneller erfolgt als die Spitzabrechnung, da auch beim Landkreis der Arbeitsaufwand dafür geringer ist.
Eine Gesamtpauschale der Verpflegungskosten vereinfacht diese Aufrechnung.
Für eine Kalkulation der Pauschalabrechnung der Gesamtverpflegung wurde anhand der Anwesenheitszeiten aus 2018 die durchschnittliche Anwesenheit pro Kind errechnet. Diese liegt bei 16 Anwesenheitstagen und unterscheidet sich damit aus den Berechnungen von 2015 und 2016 zur Pauschalierung für Frühstück und Vesper und die technische Kraft nicht.
Bei durchschnittlich 20,5 Kindergartentagen pro Monat in 2018 bedeutet das, dass ein Kind in Durchschnitt im Monat 4,5 Tage und im Jahr insgesamt 54 Kindergartentage gefehlt hat.
Da mittlerweile die Einkäufe für Frühstück und Vesper einschließlich des Obstes und der Getränke über das Produktkonto 36502/5242100 der Gemeinde Bad Kleinen abgerechnet werden und die letzte Kalkulation 2015 erfolgte, ist hier auch eine Kalkulation dieser Kosten erfolgt. Dazu siehe Anlage 1.
Dabei hat sich herausgestellt, dass die Pauschale von 2015 für die Verpflegung der Kinder im Ganztagsbereich nicht mehr ausreichend ist. (siehe Anlage 2). Dies muss bei der Beschlussfassung zu den Verpflegungskosten mit berücksichtigt werden.
Aus der Anlage 3 ist die Kalkulation der gesamten Verpflegungskosten als Pauschalabrechnung zu entnehmen.
Anlage 4 enthält einen Vergleich zwischen Pauschalabrechnung und Spitzabrechnung.
Dabei ist ersichtlich, wie sich in 2018 die Anwesenheitstage verteilt haben und wie viele Eltern von einer Pauschalabrechnung profitiert hätten.
Einige der Zahlen sind jedoch differenziert zu betrachten. So ist das Kind mit den 9 Anwesenheitstagen erst im Dezember in die Einrichtung gekommen und hatte dann auch Urlaub. Die Kinder mit den 11 Anwesenheitstagen sind generell selten in der Kita. Von den 6 Kindern mit 12 Anwesenheitstagen sind 3 Kinder erst seit 3 Monaten in der Kita, 1 Kind seit 4 Monaten.
Bei einer Entscheidung für eine gesamte monatliche Pauschalabrechnung muss die Variante 1 gewählt werden.
Bei einer Entscheidung gegen eine komplette Pauschalabrechnung aber einer Neukalkulation der Frühstück- und Vesperkosten muss Variante 2 gewählt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,9 MB
|
