Beschlussvorlage - VO/GV10/2019-0701
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 10 "Uferzone" in Hohen Viecheln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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06.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 10
„Uferzone“ in Hohen Viecheln vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der
Gemeindevertretung geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss
genommen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange das Ergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der vor dem 13.05.2017 gültigen
Fassung, der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dezember 1990 ( BGBI. I S. 58 ),
der Landesbauordnung M-V ( LBauO M- V ) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344),
beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 10 „Uferzone“ in
Hohen Viecheln, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie
die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln am 24.09.2018 gefasste Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 10 „ Uferzone “ wurde mit Beschluss vom 04.03.2019 aufgehoben. Grund der Aufhebung war die rechtssichere Gestaltung des Planverfahrens. Mit dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes zwischen der Gemeinde und dem
Verein der Bootshausbesitzer, liegen nunmehr alle Voraussetzungen zur erneuten Beschlussfassung vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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