Beschlussvorlage - VO/GV10/2019-0701

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 10 

    „Uferzone“ in Hohen Viecheln vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die

    Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der

    Gemeindevertretung geprüft.

    Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss

    genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen

    Träger öffentlicher Belange das Ergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der

    Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der vor dem 13.05.2017 gültigen

    Fassung, der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des

    Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dezember 1990 ( BGBI. I S. 58 ),

    der Landesbauordnung M-V ( LBauO M- V ) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344),

    beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 10 „Uferzone“ in

    Hohen Viecheln, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie

    die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln am 24.09.2018 gefasste Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 10 „ Uferzone “ wurde mit Beschluss vom 04.03.2019 aufgehoben. Grund der Aufhebung war die rechtssichere Gestaltung des Planverfahrens. Mit dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes zwischen der Gemeinde und dem

Verein der Bootshausbesitzer, liegen nunmehr alle Voraussetzungen zur erneuten Beschlussfassung vor.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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