Beschlussvorlage - VO/GV01/2019-1609
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung der Hauptsatzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage rückverwiesen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Waltraud Gross
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
|
Entscheidung
|
|
|
20.08.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Haupt-und Finanzausschuss Dorf Mecklenburg
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
|
Entscheidung
|
|
|
22.10.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung macht sich erforderlich, da drei wesentliche Änderungen in ihr vorgenommen wurden.
1. Im § 7 der Neufassung wurden Wesentlichkeitsgrenzen der Haushaltswirtschaft vorgenommen. Dieses entspricht der Forderung des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Nordwestmecklenburg. Durch diese generelle Regelung in der Hauptsatzung kann bei dem Erlass von Haushaltssatzungen auf diese Regelung verzichtet werden.
2. Die neue Entschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 06.06.2019 hat für die Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister und deren Stellvertretung neue Höchstgrenzen für die Aufwandsentschädigung festgelegt. Gleichzeitig ist die Einwohnerezahl über 3000 Einwohner gestiegen und dadurch erhöht sich die Aufwandsentschädigung. Die Höchstgrenzen richten sich nach den Einwohnerzahlen zum 30. Juni des Wahljahres. Die Gemeinde Dorf Mecklenburg hat zum 31.03.2019 3077 Einwohner. Für Gemeinden bis zu 4000 Einwohner kann die Entschädigung für die Bürgermeisterin/Bürgermeister bis zu 2.200 Euro pro Monat betragen.
Die Stellvertretung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters kann ebenfalls eine Aufwandsentschädigung erhalten. Bei der 1. Stellvertretung sind dies höchsten
440 Euro/Monat und bei der 2. Stellvertretung 220 Euro/Monat.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass auch Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen erhalten, einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 50,00 Euro erhalten.
3. Die öffentlichen Bekanntmachungen werden zukünftig rechtsverbindlich auf der Internetseite des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen vorgenommen. Um den Bürgern ein rechtsverbindliches Exemplar der Satzung bereitzustellen, wird diese dann im Amtsblatt abgedruckt. Diese Form der Bekanntmachung bietet gerade bei der Wahlvorbereitung und ihren Bekanntmachungen einen entscheidenden Vorteil um Fristen zum Beispiel bei den konstituierenden Sitzungen einzuhalten. Gegenwärtig musste, um eine Rechtsverbindlichkeit zu erhalten, bei den Kommunalwahlen ein zusätzliches Amtsblatt herausgegeben werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
41,2 kB
|
