Beschlussvorlage - VO/GV01/2019-1634
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung und den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 " Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow " der Gemeinde Dorf Mecklenburg- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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22.10.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt, den Bebauungsplan
Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow “ zu ändern ( 6. Änderung ).
Planungsziel ist, die unbebauten Flächen des B- Planes, zwischen der nördlichen
Grenze des im Rahmen der 5. Änderung geplanten Wohngebietes bis zur
Bundesautobahn A 20, als Fläche für die Landwirtschaft festzusetzen.
2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Entwürfe der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 und der Begründung dazu
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
4. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. m. § 13 Abs. 2
Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
5. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und
über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ursprungsbebauungsplan Nr. 5 zur Entwicklung eines Wohn-, Gewerbe- und Mischgebietes ist mit seiner Bekanntmachung am 02.12.2004 rechtskräftig geworden. Von den Planungszielen wurde nur die ausgewiesene Wohnbaufläche am Rosenthaler Weg umgesetzt. In diesem Zusammenhang steht die 1. und 4. Änderung des Bebauungsplanes. Im Zuge einer 2. und 3. Änderung sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden, dieses Planungsziel wurde nicht umgesetzt. Mit der 5. Änderung werden derzeit die Voraussetzungen geschaffen, die unbebauten Gewerbe- und Mischbauflächen des Bebauungsplanes zu erschließen und als Wohngebiet zu entwickeln. Für die hierdurch überplanten Flächen wird das ältere Recht durch das neue Recht verdrängt. Da nicht alle Flächen von der Überplanung erfasst werden, gelten im nördlichen Bereich der Ursprungsplanung die Festsetzungen der Ursprungsplanung bzw. die Festsetzungen der rechtskräftigen 2. Änderung fort. Zur Klarstellung des Planungszieles der Gemeinde, die bauliche Entwicklung des B- Planes nunmehr zum Abschluss bringen zu wollen, sollen die Restflächen im Zuge einer 6. Änderung so überplant werden, dass die Bauflächen entfallen und das Areal nördlich des Wohngebietes bis zur BAB A 20 insgesamt als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen wird, siehe Übersichtsplan.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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1,7 MB
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(wie Dokument)
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716,9 kB
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