Beschlussvorlage - VO/GV04/2019-0656

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:

        siehe Anlage.

        Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung.

 

  1. Die Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes die Genehmigung der zuständigen Verwaltungsbehörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, einzuholen. Die Erteilung der Genehmigung ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Metelsdorf ortsüblich bekannt zu machen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf hat in ihrer Sitzung am 26.06.2018 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren beschlossen. Anlass für die vorliegende 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 7 „Dammweg“ in der Ortslage Metelsdorf sowie die Aufstellung der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf.

 

Die Gemeindevertretung hat den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht am 19.03.2019 gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 04.04.2019 zum 06.05.2019 öffentlich aus. Mit Schreiben vom 04.04.2019 wurden die Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Nach Auswertung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB kam es nach Abstimmung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg zu einer Änderung im Aufstellungsverfahren. Der bisherige Entwurf wurde zum Vorentwurf. Mit dem geänderten Entwurf wurde das Verfahren im Regelverfahren fortgeführt. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen lagen in der Zeit vom 05.07.2019 bis zum 06.08.2019 öffentlich aus.

Mit Schreiben vom 04.07.2019 wurden die Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung einzustellen und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

In der Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg (AfRL WM) vom 22.07.2019 wird neben der positiven Bewertung der Änderungsbereiche 1 und 2 auch der Änderungsbereich 3 raumordnerisch bewertet. Der Änderungsbereich 3 umfasst den Geltungsbereich der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf. Im Ergebnis teilt das AfRL WM mit, dass eine abschließende Bewertung in der Stellungnahme vom 22.07.2019 nicht möglich ist, da dieser Bereich nicht mit dem interkommunal abgestimmten Rahmenplan für den SUR Wismar 2011 vereinbar ist. Die Gemeinde wird aufgefordert, das Vorhaben in die Fortschreibung dieses Rahmenplanes einzustellen, sobald diese vorliegt. Die Gemeinde verpflichtet sich, dieser Forderung nachzukommen, sobald die Fortschreibung vorliegt. Die Gemeinde konnte in einem Gespräch mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V am 26.11.2019 den Sachverhalt der Planung erneut vortragen mit dem Ergebnis, dass am 19.12.2019 durch o. g. Ministerium die landesplanerische Zustimmung erteilt wurde.

 

Unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse kann nun der abschließende Abwägungs- und Feststellungsbeschluss gefasst werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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