Beschlussvorlage - VO/GV08/2009-280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen stimmt dem Antrag auf Beschulung an einer örtlich

nicht zuständigen Grundschule für das Kind Lucas Pauls zu.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Familie Pauls aus Niendorf beantragt, dass der Sohn Lucas Pauls, geb. am 24.03.2003,

in die Grundschule der Gemeinde Dorf Mecklenburg eingeschult wird. Die Einschulung

würde zum Schuljahr 2009/2010 stattfinden.

Als Grund dafür geben die Eltern an, dass die Mutter derzeit abwechselnd in Leezen oder Wismar arbeitet. Der Vater arbeitet in Lübow und würde Lucas auf dem Weg zur Arbeit dann täglich zur Schule in Dorf Mecklenburg fahren und abholen. Im August diesen Jahres erwartete die Familie ein drittes Kind. Die Mutter begründet, dass sie bei drei Kindern auf die Hilfe des Vaters angewiesen ist. Weiterhin strebt Familie Pauls einen Umzug nach Dorf Mecklenburg an, der noch im Jahr 2009 erfolgen soll.

§ 46 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, vom 13. Februar 2006, regelt die örtliche Zuständigkeit einer Schule. Niendorf gehört zum Schuleinzugsbereich der Gemeinde Bad Kleinen. Somit müsste Lucas in die Regionale Schule mit Grundschule Bad Kleinen eingeschult werden. Gemäß § 46 Absatz 3 des Schulgesetzes M/V ist mit Genehmigung des zuständigen Schulträgers eine Beschulung an einer anderen Schule unter anderem dann möglich, wenn besondere soziale Umstände vorliegen. Als besondere soziale Umstände werden angesehen, dass die Mutter das dritte Kind erwartet, auf die Hilfe des Vaters angewiesen ist, der seinen Arbeitsweg über Dorf Mecklenburg hat und dass die Familie einen Umzug im Jahr 2009 nach Dorf Mecklenburg plant.

Nach Absprache der Eltern mit den jeweiligen Schulen, Grundschule Dorf Mecklenburg und

der Regionalen Schule mit Grundschule in Bad Kleinen, würde der Beschulung in Dorf Mecklenburg nichts im Wege stehen. Zurzeit liegen der Schule in Bad Kleinen vierzig An-meldungen für die Einschulung im August 2009 vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei der Beschulung an der Grundschule in Dorf Mecklenburg muss die Gemeinde Bad Kleinen im HH-jahr 2010 einen Schullastenausgleich an die Gemeinde Dorf Mecklenburg von ca. 1.100,00 € zahlen.

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Anlagen

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