Beschlussvorlage - VO/GV03/2009-056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Vorentwurfsvarianten zum Bebauungsplanes Nr. 4 ,,Ringstraße - Mitte’’ der Gemeinde Groß Stieten wurden erläutert und nach Abstimmung wurde Variante ..... zur weiteren Bearbeitung im Bebauungsplanverfahren beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Aufstellungsverfahren nach dem Baugesetzbuch sind die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren zu beteiligen (§ 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB).

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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