Beschlussvorlage - VO/GV02/2020-1014
Grunddaten
- Betreff:
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die Ergänzungssatzung "OT Triwalk, Flurstücke- Nr. 11/8 (teilw.), 17/21 und 17/22" gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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21.04.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung „OT Triwalk,
Flurstücke- Nr. 11/8 (teilw.), 17/21 und 17/22“ wurden von den Bürgern keine Anregungen
vorgebracht.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird
als Anlage zum Beschluss genommen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung
der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die
Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
(Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der
Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344) –
einschließlich aller zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen Änderungen,
beschließt die Gemeindevertretung die Ergänzungssatzung „OT Triwalk, Flurstücke- Nr.
11/8 (teilw.), 17/21 und 17/22“ innerhalb der Ortslage Triwalk, nördlich der Dorfstraße,
bestehend aus Planzeichnung mit Zeichenerklärung und den inhaltlichen Festsetzungen
sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss der Satzung ortsüblich bekannt zu
machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Schaffung von Baurecht für ein Einfamilienhaus in Triwalk war die Erarbeitung einer Satzung erforderlich. Das Verfahren wurde durchgeführt. Mit dem vorliegenden Beschluss und seiner Bekanntmachung besteht dann Baurecht.
Sollten Sie noch Fragen dazu haben, können Sie sich telefonisch an Herrn Müller (03841 – 265720) oder an Frau Plieth (01723821955) wenden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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