Beschlussvorlage - VO/GV02/2020-1014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung „OT Triwalk

    Flurstücke- Nr. 11/8 (teilw.), 17/21 und 17/22“ wurden von den Bürgern keine Anregungen

    vorgebracht.

    Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die   

    Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird 

    als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung

    der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der

    Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die

    Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts 

    (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der     

    Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344) –

    einschließlich aller zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen Änderungen,

    beschließt die Gemeindevertretung die Ergänzungssatzung „OT Triwalk, Flurstücke- Nr.

    11/8 (teilw.), 17/21 und 17/22“ innerhalb der Ortslage Triwalk, nördlich der Dorfstraße,

    bestehend aus Planzeichnung mit Zeichenerklärung und den inhaltlichen Festsetzungen

    sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss der Satzung ortsüblich bekannt zu

    machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen

    und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Schaffung von Baurecht für ein Einfamilienhaus in Triwalk war die Erarbeitung einer Satzung  erforderlich. Das Verfahren wurde durchgeführt. Mit dem vorliegenden Beschluss und seiner Bekanntmachung besteht dann Baurecht.

Sollten Sie noch Fragen dazu haben, können Sie sich telefonisch an Herrn Müller (03841 – 265720) oder an Frau Plieth (01723821955) wenden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
keine
 

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Anlagen

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