Beschlussvorlage - VO/GV01/2020-1705

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13

    „Gewerbestandort Steffin“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht.

    Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von

    der Gemeindevertretung geprüft.

 

    Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der

    Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der

    Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom

    18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015

    (GVOBI. M- V S. 344) - einschließlich aller zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses

    rechtkräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung

    den Bebauungsplan Nr. 13 „ Gewerbestandort Steffin “ , bestehend aus der

    Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen;

    dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden

    eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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