Beschlussvorlage - VO/GV04/2020-0669

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf stimmt dem vorliegenden Teilkonzept zur Wohnbauentwicklung des Stadt-Umland- Raumes Wismar für den Zeitraum bis 2030 zu.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem Landesplanungsgesetz haben sich Mittel-und Oberzentren mit den Umlandgemeinden zu wesentlichen Entwicklungsfeldern (Gewerbe-, Infrastruktur-, Einzelhandel- und Wohnen) abzustimmen.

Der Entwicklungszeitraum 2011 bis 2020 ist ausgelaufen.

Um die gemeindlichen Entwicklungen der Umlandgemeinden Wismar ist bzgl. Des Wohnungsbaus die Abstimmung Mitte 2018 für den Zeitraum bis 2030 angelaufen.

Das Landesraumentwicklungsprogramm von 2016 gibt unter dem Punkt 4.2. die Wohnbauflächenentwicklung vor. Unter Abs. 2 wird als Ziel der Landesplanung formuliert „In Gemeinden ohne zentralörtlichen Funktion, ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den Eigenbedarf zu beschränken“.

Dies entspricht eine Wohnbauflächenentwicklung von 3 %.

Unter Abs. 3 wird die Ausnahme davon definiert: „In den Umlandgemeinden der Stadt-Umland- Räume kann in geeigneten Gemeinden vom Eigenbedarf abgewichen werden. Voraussetzung hierfür ist ein interkommunal abgestimmtes Wohnungsbauentwicklungskonzept des jeweiligen Stad-Umland-Raums.“

In den langwierigen Verhandlungen der 9 Umlandgemeinden mit der Hansestadt Wismar ist es gelungen, sich für ein Wohnbauentwicklungssatzes von 6 % zu einigen.

In der Anlage befindet sich das ausführliche Verhandlungsergebnis als „Teilkonzept zur Wohnbauentwicklung des Stad- Umland-Raumes Wismar für den Zeitraum bis 2030“.

 

Sollte es dazu noch Fragen geben, wende Sie sich bitte an Frau Plieth unter der Rufnummer 0172/3821955.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
keine
 

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Anlagen

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