Beschlussvorlage - VO/GV04/2020-0658

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Metelsdorf beschließt den vorhandenen Straßendurchlass in der Mecklenburg Straße grundhaft Instand zu setzen. Die notwendigen Kosten für Planung und Bau werden zusätzlich im Haushalt 2020 bereitgestellt. Die Verwaltung des Amtes wird beauftragt die Planung der Maßnahme auszuschreiben und die Möglichkeit von Fördermitteln zu prüfen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Brückenbauwerke in der Zuständigkeit der Gemeinde Metelsdorf wurden entsprechend des Prüfzyklus planmäßig im Jahr 2019 geprüft.

Die Zustandsnote der Fußgängerbrücke Nr. 18 wurde mit 2,3 (befriedigender Zustand) ermittelt und der Rohrdurchlass als Brücke i.Z.d. Mecklenburg Str. wurde mit der Note 2,7 (ausreichender Zustand) bewertet. Wie aus den Prüfberichten ersichtlich ist, sind Maßnahmen erforderlich um die Standsicherheit, die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit der Brückenbauwerke zu erhalten.

Die Zustandsbewertung des Straßendurchlasses in der Mecklenburg Straße (Bauwerk Nr. 19) erfordert es, kurzfristig Maßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit und der Verkehrssicherheit des Bauwerkes durchzuführen. Entsprechend der Empfehlungen aus beiden Prüfberichten sollte die Umsetzung der Maßnahmen am Rohrdurchlass priorisiert werden. Entsprechend notwendige Haushaltsmittel (ggf. notwendige Planungskosten für den Einbau von Wasserbausteinen und deren Einbaukosten) sind im Haushalt 2020 zusätzlich einzustellen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: ursprüngliche Haushaltsplanung von 2.000 € nicht ausreichend

 

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Anlagen

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