Beschlussvorlage - VO/GV10/2020-0761

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt dem Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Dobin am See zuzustimmen. Die Gemeinde Hohen Viecheln hat keine Hinweise oder Bedenken.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1 ist heute überwiegend bebaut. Die Eigenheim-bebauung erfolgte zwischen der Straße nach Neu Schlagsdorf im Norden und der Grünen Straße / Am Soll im Süden. Im südlichen Geltungsbereich wurde der Kindergarten errichtet.

Westlich und östlich des Kindergartens sind entlang des Hohlweges weitere Eigenheim-grundstücke entstanden, die den südlichen Geltungsbereich des B-Planes Nr. 1 bilden (z.T.

5. Änderung des B-Planes Nr. 1 von 2016).

Die Flächen zwischen der nördlichen Eigenheimbebauung und der südlichen Bebauung

(Kindergarten und Eigenheime) sind bisher noch nicht bebaut worden.

Die Anfragen nach Bauplätzen, gerade von jungen Familien, halten unvermindert an. Daher

plant die Gemeinde mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 die bauliche Entwicklung des Wohngebietes zu vervollständigen und den Bebauungsplan Nr. 1 vollständig umzusetzen.

Der Änderungsbereich war in seiner Entwicklung bereits auf die weiterführende Bebauung

ausgelegt worden. Die verkehrliche Erschließung sowie die Anlagen der technischen

Ver- und Entsorgung haben diese Weiterentwicklung, soweit zum Zeitpunkt der damaligen

Erschließung möglich, berücksichtigt. Somit kann eine effektive und kostengünstige Erschließung erreicht werden. Die Entwicklung des Standortes ist damit abgeschlossen.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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