Beschlussvorlage - VO/GV01/2020-1720

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung  vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des

            Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58),

            der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344) –

            einschließlich aller zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen

            Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung des

            Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“, bestehend

           aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die örtlichen

           Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

  1. Der Beschluss über die 5. Änderung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu

machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Vorbemerkung :

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg hat in ihrer Sitzung am 21.04.2020 den Abwägungsbeschluss über 5. Änderung des B- Planes Nr. 5Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“ gefasst. Der Satzungsbeschluss konnte zu diesem Zeitpunkt aufgrund der noch ausstehenden SUR- Vereinbarung nicht gefasst werden. Mit der Unterzeichnung des durch die SUR-Wismar-Gemeinden vereinbarten Wohnbauentwicklungskonzeptes am 03.06.2020 liegen nunmehr die Voraussetzungen

vor, mit dem Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss zu bringen.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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