Beschlussvorlage - VO/GV01/2020-1720
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow" der Gemeinde Dorf Mecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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30.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58),
der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344) –
einschließlich aller zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen
Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“, bestehend
aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die örtlichen
Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss über die 5. Änderung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu
machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorbemerkung :
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg hat in ihrer Sitzung am 21.04.2020 den Abwägungsbeschluss über 5. Änderung des B- Planes Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“ gefasst. Der Satzungsbeschluss konnte zu diesem Zeitpunkt aufgrund der noch ausstehenden SUR- Vereinbarung nicht gefasst werden. Mit der Unterzeichnung des durch die SUR-Wismar-Gemeinden vereinbarten Wohnbauentwicklungskonzeptes am 03.06.2020 liegen nunmehr die Voraussetzungen
vor, mit dem Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss zu bringen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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