Beschlussvorlage - VO/GV01/2020-1721

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg stimmt dem Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“ zu. Die Gemeinde Dorf Mecklenburg hat keine Hinweise oder Bedenken.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehende Leim- und Tränkharzanlage auf der nördlich angrenzenden Fläche geschaffen werden. Die Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 46/97 als Industriegebiet und überlagernd als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Zudem sind Teilflächen mit der Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutzrechtes gekennzeichnet.

Für das festgesetzte Industriegebiet sollen die überbaubare Grundstücksfläche sowie das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden. Zusätzlich sind Flächen für die Regenentwässerung und für einen geplanten Gleisanschluss planungsrechtlich zu sichern.
 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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